AGB’s der Savivadha Ayurveda Naturheilpraxis

 

Kontakt / Inhaltsverantwortung
Tanja Hinder-Wittlin

Dipl. Naturheilpraktikerin Ayurveda-Medizin

Schaffhauserstr.  52

8180 Bülach
078 658 57 79

Alle Dienstleistungen der Savivadha Ayurveda Naturheilpraxis bezüglich unterliegen den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, sofern diese nicht durch schriftliche Vereinbarungen abgeändert oder ergänzt wurden.

§1 Vertragsabschluss

1. Der Behandlungsvertrag kommt dann zustande, wenn der Patient das Angebot der Heilpraktikerin, die Ausübung der Heilkunde, annimmt und einen Termin zum Zwecke der Diagnose, Beratung und Therapie vereinbart. Der Vertrag kann durch ausdrückliche Erklärung oder durch schlüssiges Verhalten zustande kommen. Er kann auch mündlich geschlossen werden.

2. Die Heilpraktikerin ist berechtigt, einen Behandlungsvertrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen, insbesondere dann, wenn ein erforderliches Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann und wenn es sich um Beschwerden handelt, die die Heilpraktikerin aufgrund ihrer Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen nicht behandeln kann oder darf. In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch der Heilpraktikerin für die bis zur Ablehnung entstandenen Leistungen einschließlich Beratung erhalten.

§2 Inhalt und Zweck des Behandlungsvertrages

1. Die Heilpraktikerin ist im Besitz der Genehmigung zur Ausübung der Heilkunde ohne ärztliche Bestallung und übt ihre Tätigkeit, d.h. Diagnose, Beratung und Behandlung, zum Wohle der Patienten aus.

2. In der Regel werden von der HP Methoden angewandt, die schulmedizinisch nicht anerkannt sind. Ein Heilversprechen darf und kann nicht gegeben werden.

3. Haftungsansprüche sind daher auch für eventuelle Folgen nicht abzuleiten.

4. Der Patient hat das Recht, frei über Diagnose- und Therapieverfahren zu entscheiden, nachdem er von der Heilpraktikerin über die anwendbaren Methoden und deren Vor- und Nachteile in fachlicher und wirtschaftlicher Hinsicht umfassend informiert wurde.

5. Die Ablehnung von Diagnose- und Therapieverfahren von Seiten des Patienten sind der Heilpraktikerin unmissverständlich mitzuteilen.

§3 Vertraulichkeit / Datenschutz / Schweigepflicht /Ethik

  1. Die für die Therapie notwendigen Patientendaten werden mit Zustimmung des Patienten von der Ayurveda Naturheilpraxis abgespeichert und gemäss der Dokumentationspflicht des Wohnortes aufbewahrt.
  2. Die HP behandelt die Patientendaten vertraulich und erteilt bezüglich der Diagnose, den Beratungen, der Therapie sowie deren Begleitumstände und den persönlichen Verhältnissen des / der PatientIn Auskünfte nur mit ausdrücklicher und schriftlicher Zustimmung des / der PatientIn.
  3. Absatz (1) ist nicht anzuwenden, wenn die HP aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Weitergabe der Daten verpflichtet ist – beispielsweise Meldepflicht bei bestimmten Diagnosen – oder auf behördliche oder gerichtliche Anordnung auskunftspflichtig ist. Dies gilt auch bei Auskünften an Personensorgeberechtigte, nicht aber für Auskünfte an Ehegatten, Verwandte oder Familienangehörige.
  4. Ich arbeite nach den Ethik-Richtlinien des VSAMT

§4 Mitwirkung

  1. Der / die PatientIn ist zu einer aktiven Mitwirkung im Behandlungsablauf verpflichtet. Die HP ist berechtigt, eine Therapiesitzung abzubrechen, wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht mehr gewährleistet ist, insbesondere wenn der / die PatientIn erforderliche Auskünfte zur Anamnese und Diagnose unzutreffend bzw. lückenhaft erteilt oder ihm / ihr gestellte Aufgaben nicht erfüllt und somit Therapiemaßnahmen vereitelt werden. Der Honoraranspruch der HP bleibt für die abgebrochene Sitzung in voller Höhe vorhanden.

 

§5 Terminvereinbarung

  1. Termin vereinbaren: Termine können von Montag-Freitag online, telefonisch oder via E-Mail vereinbart werden. Bei Nichtbeantworten des Anrufs bitte eine Nachricht und die Telefonnummer hinter­lassen. Der Rückruf erfolgt so bald wie möglich. Während den Behandlungen wird das Telefon nicht bedient. Änderungen in den Therapiezeiten bleiben vorbehalten.
  2. Erstkonsultation: bei der Erstkonsultation wird eine ausführliche Anamnese erstellt, bei welcher 90-120 Min. eingerechnet werden sollten, um gewissenhaft und individuell arbeiten zu können. Ausgenommen sind davon Massagen zur Prävention. Beim Ersttermin für Manualtherapien findet ein Vorgespräch von 30-60 Min. statt.
  3. Der Kunde hat das Recht per Telefon oder Mail bis 24 Stunden vor Beginn eines gebuchten Termins von diesem kostenfrei zurückzutreten. Ansonsten wird das Behandlung bzw- die Therapie verrechnet. Die Savivadha Ayurveda Naturheilpraxis behält sich vor, Termine in dringenden Fällen kurzfristig abzusagen.
  4.  Bei Verspätung reduziert sich die Behandlungszeit entsprechend. Ist im Anschluss Zeit für eine Ausweitung auf die volle Dauer vorhanden, kann diese gegen entsprechendes Entgelt beansprucht werden. 

§6 Honorierung durch den Patienten

    1. Die Heilpraktikerin hat für ihre Leistungen Anspruch auf ein Honorar. Die Abrechnung erfolgt nach Tarif 590.
    2. Die Preise für die einzelnen Leistungen kann der Patient auf der Homepage der Savivadha Ayurveda Naturheilpraxis Hinder entnehmen.
    3. Die Leistungen der Heilpraktikerin werden in einigen Fällen von privaten Krankenversicherungen bzw. privaten Zusatzversicherungen übernommen. Der Patient ist verpflichtet, sich selbst nach einer Kostenübernahme bei seiner privaten Kranken- oder Zusatzversicherung zu erkundigen.
    4. Unabhängig von der Höhe der von der Kasse erstatteten Leistungen verpflichtet sich der Patient/ die Patientin, den vereinbarten und in der in der Rechnung aufgeführten Gesamtbetrag (Honorar) vollständig nach der Behandlung mit der Karte (Maestro, Postcard) oder in Ausnahmefällen mit Einzahlungsschein innert 14 Tagen an die Heilpraktikerin zu bezahlen. Der Patient erhält für die sofortige Bezahlung eine Quittung.
    5. Die Abgabe von Arzneimitteln durch Apotheken an den Patienten für verordnete oder empfohlene Arzneimittel stellt ein nicht durch diese AGBs erfasstes Direktgeschäft dar, das auf die Honorar- und Rechnungsgestaltung der HP keinen Einfluss hat. Dies gilt auch für frei verkäufliche Arzneimittel, Nahrungsergänzungsmittel und andere Hilfsmittel, die von der HP empfohlen oder verordnet und vom Patienten in einschlägigen Verkaufsstellen bezogen werden. Dabei hat der / die PatientIn freie Wahl der Apotheke oder Verkaufsstelle. Die HP darf sich für apothekenpflichtige Arzneimittel keine Rückvergütungen oder Vorteile gewähren lassen.
    6. Die Rechnung zur Vorlage beim Steueramt, für die Kostenerstattung bei Privat- oder Zusatzversicherungen oder für die eigene Aufbewahrung enthält den Namen und die Anschrift der Heilpraktikerin sowie den Namen, die Anschrift und evtl. das Geburtsdatum des Patienten. Ebenso spezifiziert die Rechnung den Behandlungszeitraum, das zu begleichende oder bereits beglichene Honorar, Dritt- und Nebenleistungen.
    7. Gutscheine sind auf eine andere Person übertragbar,  werden aber weder in bar ausbezahlt oder ein allfälliger Restbetrag zurück erstattet.

    §7 Behandlungsgrenzen

      Der Naturheilpraktiker darf von Gesetzes wegen gewisse Tätigkeiten nicht ausüben sowie einige Krankheiten nicht behandeln. Eine Weiterleitung an das entsprechende Fachpersonal bleibt in diesen Fällen vorbehalten.

       

      §8 Haftungsausschluss

      Meine Behandlungen und Beratungen ersetzen keinen Arztbesuch. Bei Unsicherheiten ist die Zustimmung des Arztes einzuholen. Es wird keine Verantwortung übernommen für: das selbständige Absetzen von schulmedizinischen Therapien und Medikamenten; das Aufflammen von versteckten vorhandenen Erkrankungen, ob dem Patient bekannt oder unbekannt; Effekte durch ungenaues, fehlendes Deklarieren bekannter Risiken oder Vorbelastungen in der Anamnese; mindere Erfolge aufgrund einer zu früh abgebrochenen Therapie; des Nichtausführens von therapeutischen Hausaufgaben. Für eine vorgeschlagene Anwendung, Dosierung oder ein bestimmtes Vorgehen auf dieser Homepage wird keine Gewähr übernommen. Jeder Benutzer ist angehalten, durch sorgfältige Prüfung selber festzustellen, ob die gegebenen Empfehlungen und Richtwerte im konkreten Fall für ihn zutreffend sind. Jede Dosierung, Anwendung oder Methode erfolgt auf eigene Gefahr des Benutzers. Es werden keine Heilversprechen abgegeben.

      §9 Vertragsbeendigung

      1. Die HP ist berechtigt, den Behandlungsvertrag unter den in § 1 (1) genannten Gründen jederzeit zu kündigen. In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch der HP für die bis zur Beendigung des Vertrages entstandenen Leistungen erhalten.
      2. Der / Die PatientIn ist berechtigt, den Behandlungsvertrag jederzeit zu kündigen. Bis zum Zeitpunkt der Kündigung seitens des/der PatientenIn bleibt der Honoraranspruch der HP bestehen.

      §10 Gerichtsstand und zuständige Gesundheitsbehörde

      1. Meinungsverschiedenheiten aus dem Behandlungsvertrag sollten gütlich beigelegt werden. Hierzu empfiehlt es sich, Gegenvorstellungen, abweichende Meinungen oder Beschwerden zunächst mündlich oder ggf. schriftlich der anderen Vertragspartei vorzulegen.
      2. Im Falle einer Meinungsverschiedenheit, die trotz aller Bemühungen beiderseits nicht gütlich beigelegt werden kann, ist der Gerichtsstand das Amtsgericht des Praxisortes gültig.

      §11 Schlussbestimmungen

      Inhalte der Homepage sowie die AGB können jederzeit, ohne Ankündigung, ganz oder teilweise geändert oder gelöscht werden.

      §12 Salvatorische Klausel

      Sollten einzelne Bestimmungen des Behandlungsvertrages ungültig sein oder werden, bleibt damit die Wirksamkeit des Behandlungsvertrages insgesamt unberührt. Die ungültige Bestimmung ist vielmehr in freier Auslegung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Vertragszweck und dem Parteiwillen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses am nächsten kommt.